Seit dem 15. März ist Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg wieder möglich. Die entsprechende Verordnung macht die dabei erlaubten Gruppengrößen von den aktuellen Inzidenzen im Landkreis abhängig.
Ob mit Freundinnen und Freunden Spaß haben, in der Natur unterwegs sein, Neues entdecken und ausprobieren oder gemeinsam in der Gruppe das eigene Umfeld gestalten.