Seit dem 2. November gilt die neue Corona-Verordnung des Landes, die zunächst bis Ende November starke Einschränkungen des Soziallebens vorsieht. Am 6.11. wurde außerdem eine neue Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht, die ab 7.11. in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung sind alle Angebote der Jugenderholung nicht mehr gestattet. Nur Angebote der außerschulischen Jugendbildung sind – unter verschärften Bedingungen – weiterhin zulässig. Grundsätzlich fällt die Jugendarbeit der DPSG in den Bereich der Jugendbildung, ob das aber für alle Gruppenstunden gilt, müsste im Zweifel in eigener Verantwortung begründet werden. Was es für die Durchführung von Gruppenstunden zu beachten gilt, hat der Landesjugendring auf seiner Website zusammengestellt.
Auch wenn die Durchführung von Gruppenstunden unter diesen Umständen weiter möglich ist, stellt sich die Frage, ob das auch sinnvoll ist. Wir empfehlen, vorerst alle Gruppenstunden für den Zeitraum des Wellenbrecher-Lockdowns auszusetzen oder auf digitale Formate auszuweichen. Tipps für Online-Gruppenstunden findet ihr auf unserem Instagram-Account.
Keine Gruppenstunden in Gemeindehäusern
Mit einem Schreiben an die Gemeinden vom 02.11. hat der Bischof unabhängig von den Regelungen der Corona-Verordnung weitere Einschränkungen für die Nutzung kirchlicher Räumlichkeiten im November veröffentlicht. Erlaubt sind dort nur noch liturgische oder seelsorgerische Veranstaltungen. Sämtliche Gruppenstunden, Feiern und Fremdnutzung sind dagegen vorerst untersagt. Damit können auch Pfadfindergruppenstunden nur noch in eigenen Räumlichkeiten oder draußen stattfinden.