Prävention – Intervention – Aufarbeitung

Als Pfadfinder:innen nehmen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt sehr ernst. Insbesondere gegen sexualisierte Gewalt setzen wir uns ein und haben Präventions- und Interventionsmaßnahmen in unseren Strukturen und unserem Ausbildungskonzept verankert.

Eine Sammlung aller Informationen findet sich in der Arbeitshilfe Aktiv gegen sexualisierte Gewalt der DPSG-Bundesebene.

Kinder- und Jugendschutz

Die Begriffe Prävention, Intervention und Aufarbeitung tauchen immer wieder im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt auf. Sie werden oft als Synonym verwendet, dabei steckt hinter jedem Begriff etwas anderes. Für einen sensiblen Umgang mit der Thematik ist eine Unterscheidung wichtig.

Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt durch gezieltes informieren und sensibilisieren gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Schulungen

Für alle Gruppenleiter:innen in der Diözese ist der Besuch einer Präventionsschulung verpflichtend. In der DPSG bieten wir dazu die Woodbadge-Modulbausteine 2d (Sensibilisierung und Intervention) und 2e (Vertiefung und Prävention) an, die über die gesetzliche Vorgabe hinaus in einer 8-stündigen Schulung die notwendigen Grundlagen vermitteln.

Termine für kommende Schulungen findest du in unserem Veranstaltungskalender.

Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Zusätzlich zu den Schulungen müssen alle Leitenden mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht aufgrund bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind (Vgl. §72a SGB 8). Darüber hinaus versichern Leitende mit einer Selbstauskunftserklärung , dass auch kein laufendes Verfahren gegen sie vorliegt und verpflichten sich, bei Eintritt eines solchen Verfahrens darauf hinzuweisen.

Bei einem kurzfristigen Einsatz von Leiter:innen kann eine Selbstauskunftserklärung für den spontanen Einsatz verwendet werden. Diese ersetzt aber auf keinen Fall auf Dauer die Einsichtnahme in das Führungszeugnis!

Das Ziel von Intervention ist es, übergriffige Handlungen frühzeitig aufzudecken, zu beenden und wiederholte Grenzverletzungen zu verhindern.

 

Kontakt für Fragen oder bei Verdachtsfällen

Die Interventionsordnung der DPSG gibt für den Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der DPSG ein klares Verfahren vor. Dafür sind immer Diözesanvorstände oder der Bundesvorstand zuständig.
Für die Meldung von Fällen und eure Fragen rund um das Thema Intervention wendet euch an kindeswohl@dpsg.info.

Wenn ihr selbst betroffen von sexualisierter Gewalt seid oder einen Verdacht habt, habt ihr verschiedene Kontaktmöglichkeiten:

Alle Ansprechpersonen sind geschulte Fachkräfte und stehen zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährung oder zur Klärung von Verfahrenswegen für alle Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen in der Kinder- und Jugendarbeit der DPSG Rottenburg-Stuttgart bereit – auch völlig anonym.

Externe und ausgebildete Ansprechpersonen

Der Diözeanverband hat mit Frau Elke Börnard und Herrn Daniel Noa zwei Ansprechpersonen, an die sich alle wenden können, die sexualisierte Gewalt innerhalb unseres Diözesanverbandes erfahren haben oder einen Verdacht haben. Die beiden können unterstützen und beraten, welche weiteren Schritte in konkreten Fällen gegangen werden können. Sie helfen dabei, herauszufinden, was insgesamt als sich meldende Person getan werden kann und geben Rat, wo weitere (professionelle) Hilfe zu finden ist.

Es kann am Ende sein, dass sie den Fall an unseren Diözesanvorstand oder Bundesvorstand melden und ein Verfahren eingeleitet wird. Sie vertreten dann das Anliegen der Betroffenen im Verfahren.

Elke Börnard

Fachberaterin an einer Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Konsequenzen für die Gegenwart ziehen und Erkenntnisse und Wissen für die Zukunft bewahren.

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

 

Aufarbeitung in der DPSG

Die DPSG will Verantwortung übernehmen und positioniert sich deutlich zu den Themen Machtmissbrauch und strukturelle Gewalt, insbesondere mit dem Fokus auf Formen sexualisierter und spiritualisierter Gewalt, und vertritt ihre Anliegen in Bezug auf Aufarbeitung in Kirche, Politik und Gesellschaft.

Aus diesem Grund hat die 87. Bundesversammlung beschlossen, dass die DPSG einen gesamtverbandlichen Aufarbeitungsprozess zum Thema Machtmissbrauch starten soll.

Die Bundesversammlung hat im Juni 2023 den Beschluss gefasst, diesen Themen mit Transparenz, Respekt und Unabhängigkeit zu begegnen. Neben den Untersuchungen, inwiefern es zu Machtmissbrauch und struktureller, sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG gekommen ist -und weiterhin kommen kann-  geht es ebenfalls darum, Betroffenen/Erfahrenen zuzuhören, ihren Sichtweisen und Bedürfnissen Gehör zu verschaffen und sie zu unterstützen. Um dies gewährleisten zu können, wird auch zeitnahe eine unabhängige Anlaufstelle eingerichtet. Weiterhin werden Schulungen für den Verband angeboten, um alle Ebenen der DPSG zu erreichen und im Prozess begleiten zu können.

Öffentlicher Beginn

Die Pressekonferenz am 7.2.24 hatte das Ziel, das Vorgehen und die Methodik des Projekts zu verstehen sowie eine öffentliche Bekanntmachung des Aufrufes an alle aktiven und ehemaligen DPSG-Mitglieder zu hören.

Alle aktuellen und relevanten Informationen finden sich unter: Was ist Aufarbeitung? | dpsg

Offizielle Kontaktstelle:

Bundesleitung des DPSG-Bundesverbandes
Mail: aufarbeitung@dpsg.de | Tel: 02161 91823857

Kontakt zum Forschungsteam:

Aufruf zur Beteiligung am Forschungsprojekt

Kontaktstelle unseres Diözesanverbandes:

Bei Gesprächsbedarf in unserem Diözesanverband stehen euch Leonie Johannes (Bildungsreferentin) und Gerold Traub (Diözesankurat) zur Verfügung.

Kontakt

Präventionsteam DPSG Rottenburg-Stuttgart

Gerold Traub

Diözesankurat

Leonie Johannes

Bildungsreferentin
Kinderschutzfachkraft

Hotline der Diözese

für Opfer sexualisierter Gewalt