Prävention – Intervention – Aufarbeitung
Als Pfadfinder nehmen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt sehr ernst. Insbesondere gegen sexualisierte Gewalt setzen wir uns ein und haben Präventions- und Interventionsmaßnahmen in unseren Strukturen und unserem Ausbildungskonzept verankert.
Eine Sammlung aller Informationen findet sich in der Arbeitshilfe Aktiv gegen sexualisierte Gewalt der DPSG-Bundesebene.
Kontakt für Fragen oder bei Verdachtsfällen
Die nebenstehenden Ansprechpersonen sind geschulte Fachkräfte und stehen zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährung oder zur Klärung von Verfahrenswegen für alle Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen in der Kinder- und Jugendarbeit der DPSG Rottenburg-Stuttgart bereit – auch völlig anonym.
Weitere neutrale Kontaktstellen und Informationen findest du hier:
- BDKJ Handlungsempfehlung Was tun bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?
- Übersicht der Fachberatungsstellen der Stabsstelle Prävention der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Kontakt
Präventionsteam DPSG Rottenburg-Stuttgart
Andreas Reich
Diözesankurat
Leonie Johannes
Bildungsreferentin
BDKJ/BJA
Kinderschutzteam
Schulungen
Für alle Gruppenleiter in der Diözese ist der Besuch einer Präventionsschulung verpflichtend. In der DPSG bieten wir dazu die Woodbadge-Modulbausteine 2d (Sensibilisierung und Intervention) und 2e (Vertiefung und Prävention) an, die über die gesetzliche Vorgabe hinaus in einer 8-stündigen Schulung die notwendigen Grundlagen vermitteln.
Termine für kommende Schulungen findest du in unserem Veranstaltungskalender.
Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
Zusätzlich zu den Schulungen muss jede Leiterin und jeder Leiter mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeignis nachweisen, dass er nicht aufgrund bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt ist (Vgl. §72a SGB 8). Dazu muss das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro beantragt und zur Einsicht an den Mitgliederservice der DPSG geschickt werden. Wie das geht, wird hier zusammengefasst: Ablaufbeschreibung Beantragung Führungszeugnis
Darüber hinaus versichern Leiterinnen und Leiter mit einer Selbstauskunftserklärung, dass auch kein laufendes Verfahren gegen sie vorliegt und verpflichten sich, bei Eintritt eines solchen Verfahrens darauf hinzuweisen.
Bei einem kurzfristigen Einsatz von Leitern kann eine Selbstauskunftserklärung für den spontanen Einsatz verwendet werden. Diese ersetzt aber auf keinen Fall auf Dauer die Einsichtnahme in das Führungszeugnis!
Hier findet ihr Materialien anderer Verbände, mit denen ihr das Thema Prävention und sexualpädagogische Inhalte in der Gruppenstunde behandeln könnt. (Bitte beachtet, dass ihr bei unter 14-Jährigen dafür die Genehmigung der Eltern braucht):
- Arbeitshilfe der PSG: Wenn ich nein sage, mein ich’s auch! (Gruppenstunden Seite 9-22)
- Arbeitshilfe Sexualpädagogik der KJG: Erste allgemeine Verunsicherung
Für diejenigen, die sich weiter in die Materie vertiefen wollen (beide Bücher könnt ihr in der Diözesanstelle ausleihen):
- Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen. Köln.
- Bange, Dirk; Enders, Ursula: Auch Indianer kennen Schmerz. Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Köln 2010, 3. Auflage.