Bei der 87. Bundesversammlung der DPSG im Oktober wurde das Thema Geschlechteridentität in verschiedenen Anträgen in den Verband gebracht:
Mit dem Positionspapier Look at the child – with its sex, gender and sexual orientation möchte die DPSG anstreben, dass Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtern, Geschlechteridentität oder sexuellen Orientierung mit der gleichen Offenheit begegnet wird.
Damit dies auch in unseren Strukturen sichtbar wird, wurden Satzungsänderungsanträge beschlossen, die eine Öffnung der Besetzung des Vorstandes auf Diözesan- und Bundesebene vorsehen. Der Vorstand muss künftig nicht mehr aus einem weiblichen und einem männlichen Part bestehen, sondern sich lediglich aus zwei unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten zusammensetzen. Für die Zusammensetzung von Bezirks- und Stammesvorständen ändert sich durch die Satzungsänderungen nichts. Dort wird bereits auf die verpflichtende Parität verzichtet und es der Bezirks- bzw. Stammesversammlung überlassen, bei der Wahl eine Diversität des Vorstands möglichst zu berücksichtigen
Der letzte Beschluss zu diesem Thema war die Entscheidung, geschlechtergerechtere Sprache in den Publikationen der Bundesebene zu nutzen. Künftig will die Bundesebene das sogenannte Gendersternchen (*) einsetzen, um alle Geschlechteridentitäten in den Texten des Verbandes zu einzuschließen. Die Regelung ist nur für die Bundesebene verbindlich, soll jedoch Diözesanverbände, Bezirke und Stämme ermutigen, ebenfalls den eigenen Sprachgebrauch zu hinterfragen.