Ab 17. Mai gilt eine neue Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit. Darin wurden die Zahlen für die maximal zulässigen Teilnehmer:innen (inklusive Leiter:innen) noch einmal angepasst und um zwei Schritte erweitert. Neu ist außerdem der Fokus auf das Prinzip Getestet, Genesen, Geimpft: Angebote, bei denen alle Teilnehmer einen aktuellen Negativtest vorweisen können, bereits infiziert waren und wieder genesen sind oder eine vollständige Corona-Impfung erhalten haben, können mit deutlich höheren Teilnehmerzahlen abgehalten werden. Eine vereinfachte Übersicht über die zulässigen Teilnehmerzahlen findet ihr in der untenstehenden Grafik.
Angebote mit Übernachtung sind auch nach der neuen Verordnung bis mindestens 11. Juni (Außerkrafttreten der CoronaVO) noch nicht gestattet. Mit Blick auf den Sommer berichtet der Landesjugendring jedoch von Gesprächen mit dem Sozialministerium, nach denen Übernachtungen bei einer Inzidenz unter 50 möglich sein sollen.
Zur einfacheren Kontaktnachverfolgung und Teilnehmermeldung hat das Land Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag mit den Herstellern der Luca-App geschlossen (Pressemitteilung). Der Einsatz der App ist damit für alle freiwillig und kostenlos. Ob die Luca-App auch den Anforderungen des kirchlichen Datenschutzes entspricht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatten sich aufgrund unterschiedlicher Daten in CoronaVO und Pressemitteilung des Sozialministeriums falsche Zahlen in die Grafik eingeschlichen. Diese haben wir jetzt korrigiert.