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DPSG Rottenburg-Stuttgart

Corona-Verordnung für Kinder- und Jugendarbeit (März)

vor 2 Jahren

Seit dem 15. März ist Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg wieder möglich. Die entsprechende Verordnung macht die dabei erlaubten Gruppengrößen von den aktuellen Inzidenzen (Corona-Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner) im Landkreis abhängig. Welcher Wert für euren Landkreis gilt, könnt ihr auf corona.rki.de erfahren.

Grundsätzlich gilt: Ab einem Inzidenzwert von 100 sind keine Präsenzangebote erlaubt, sondern weiterhin nur Online-Gruppenstunden. Zwischen 50 und 100 sind Gruppen von 12 Personen im Innenraum oder 18 Personen im Außenbereich möglich, erst unter 50 dürfen es 18 (innen) bzw. 30 (außen) Personen sein. Gruppenleiter und Teilnehmer werden dabei immer zusammegerechnet.

In jedem Fall sind Übernachtungsangebote erstmal nicht möglich, ebenso sind keine „offenen“ Gruppen erlaubt, bei denen die Teilnehmer zu Beginn und während des Angebots nicht bekannt sind. Bei Präsenzgruppenstunden gelten außerdem dieselben Sicherheits- und Hygienerichtlinien wie vor dem Lockdown: Abstandsgebot, Maskenpflicht (jetzt bereits ab 6 Jahren), Hygienekonzept, Datenerhebung und Teilnahmeverbot für Kranke und Kontaktpersonen.

Der Landesjugendring BW hat die Regeln in der nachfolgenden Grafik übersichtlich zusammengefasst. Details und immer die aktuellsten Infos zur Jugendarbeit in der Corona-Zeit findet ihr auf ljrbw.de/corona

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