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DPSG Rottenburg-Stuttgart

Corona-Verordnung für Kinder- und Jugendarbeit (Juni)

vor 2 Jahren

Mit der neuen Verordnung, die ab 14. Juni gilt, steht endlich der Planungsrahmen für den Sommer fest. Alle Änderungen haben wir hier für euch zusammengefasst:

Ab sofort sind Übernachtungen wieder möglich. Voraussetzung ist dabei die Beschränkung der Teilnehmerzahl und  dass alle Teilnehmenden getestet, geimpft oder genesen sind. Ab 1. Juli gibt es dann weitere Änderungen: Die Teilnehmerzahlen bei Übernachtungsangeboten werden – abhängig von der Landkreis-Inzidenz – deutlich erhöht. Außerdem gibt es ab Juli eine neue Lockerungsstufe bei einem Inzidenzwert von 10 oder weniger Neuinfektionen pro 100.000. Damit sind Outdoor-Angebote mit bis zu 240 Personen möglich, Übernachtungsangebote sogar bis 360 Personen. Dem Zeltlager im Sommer steht also nichts entgegen. Positiv ist außerdem, dass bei Übernachtungsangeboten die Maskenpflicht innerhalb der Gruppe entfällt, solange der Kontakt zur Außenwelt beschränkt wird.

Die zulässigen Teilnehmerzahlen ab sofort und ab Juli findet ihr in den nachfolgenden Grafiken:

Auslandsfreizeiten sind grundsätzlich möglich. Die Verantwortung dafür liegt aber vollständig beim Veranstalter. Es gelten dabei sowohl die Regellungen von Baden-Württemberg, die Regelungen im Zielland, die Einreisebestimmungen für Deutschland und die Absonderungsverordnung Baden-Württemberg. Aufgrund der hohen Risiken (Änderungen der Regeln im Ausland, Änderung der Einstufung des Ziellandes, Quarantänefälle…) gilt es aber gut abzuwägen, ob ein Auslandslager sinnvoll ist.

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