Update (17.11.): Am 12. November wurde die Corona-Verordnung für Kinder- und Jugendarbeit noch einmal aktualisiert. Die einzige Änderung ist der Aufnahme der Stufenregelung in den Paragraphen zur Maskenpflicht: Ab sofort gilt die Ausnahme von der Maskenpflicht innerhalb geschlossener Gruppen (§5 CoronaVO KJA) nur noch in der Basis- und Warnstufe. Das heißt, in der Alarmstufe gelten dieselben Regelungen wie in der allgemeinen Corona-Verordnung, also eine grundsätzliche Maskenpflicht in Innenräumen.
Ansonsten kommt die Stufenregelung in der CoronaVO KJA nicht vor. Es gelten also für alle weiteren Punkte weiterhin dieselben Regelungen wie seit den Sommerferien. Gruppenstunden, Leiterrunden, Stammes- und Bezirksversammlungen sind von 2G-Regelungen, PCR-Testpflicht etc. nicht betroffen.
Immer die aktuellsten Infos zur Corona-Verordnung gibt es auf der Website des Landesjugendrings.
Update (02.12.): Nun gibt es doch eine neue Verordnung mit den Stufenregelungen. Die Änderungen auf einen Blick seht ihr im folgenden Schaubild des Landesjugendrings.