Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am Bezirkslager Oberlymp des Bezirks Oberland

1. Veranstalter

Veranstalter des Bezirkslagers ist der DPSG Bezirk Oberland. Der Veranstalter wird vertreten durch die Lagerleitung und den vertretungsberechtigten Vorstand des Bezirksverbandes:

Nikolai Schuler
Im Bogert 28
70599 Stuttgart
 

Franziska Mittl
Ostentstraße 1
76131 Karlsruhe

Die Lagerleitung ist erreichbar unter oberlymp@dpsg.info.

2. Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Mitgliedschaft im Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart der DPSG, die Mitgliedschaft in einer seiner Unterguppierungen oder die persönliche Einladung zur Veranstaltung seitens des Veranstalters.

Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte digitale Anmeldetool. Die Anmeldung ist mit der Übertragung der Anmeldedaten und Bestätigung der Anmeldung verbindlich.

Bei der Anmeldung müssen persönliche Daten und Kontaktdaten der Teilnehmenden und ggf. deren erziehungsberechtigter Personen angegeben werden. Gegebenenfalls abgefragte Angaben zu Essgewohnheiten, Lebensmittelunverträglichkeiten und bekannten Erkrankungen müssen wahrheitsgemäß und nach aktuellem Kenntnisstand erfolgen.

3. Kosten und Rücktritt

Die Kosten sind mit der Anmeldung der Veranstaltung ausgeschrieben und werden mit verbindlicher Anmeldung fällig. Sie sind an den jeweiligen Stamm zu entrichten. Der Rücktritt von der Veranstaltung ist möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Folgende Stornierungsgebühren sind dabei zu leisten:

  • Rücktritt vor Ende des Anmeldeschlusses: kostenfrei
  • Rücktritt nach dem Anmeldeschluss bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Teilnahmebeitrages
  • Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitiger Abreise von der Veranstaltung: 100% des Teilnahmebeitrags

4. Teilnahmebedingungen

Es gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Anweisungen aufsichtführender Leiter/innen und der Veranstaltungsleitung sind zu folgen. Bei Zuwiderhandlung kann die Veranstaltungsleitung einen Platzverweis aussprechen und die/den Teilnehmende auf eigene Kosten nach Hause schicken.

5. Haftung und verbotene Gegenstände

Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen, insbesondere nicht für elektronische Geräte (Handy, Kamera, Fotoapparat etc.).

Das Mitbringen von Waffen und Drogen sowie deren Konsum ist untersagt. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol im Rahmen des Jugendschutzgesetztes wird als selbstverständlich angenommen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis ausgesprochen oder Anzeige erstattet werden.

6. Aufsichtspflicht und Kinderschutz

Die Aufsichtspflicht liegt bei der Gruppenleitung der angemeldeten Gruppe.

Der Veranstalter handelt verantwortlich im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes. Die teilnehmenden Stämme und Bezirke stellen sicher, dass für alle Verantwortliche ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen wurde und eine Präventionsschulung besucht wurde.

7. Abbildungen

Auf der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen, die zur Dokumentation der Veranstaltung und zur Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes genutzt werden. Die Öffentlichkeits­arbeit stellt ein berechtigtes Interesse des Verbandes dar (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit f, g KDG).

Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der entstandenen Foto- und Videoaufnahmen sind § 23 KunstUrhG in Verbindung mit dem berechtigten Interesse unseres Verbandes an Öffentlich­keitsarbeit, die Einwilligung der abgebildeten Personen gemäß der bei Anmeldung abgegebenen Einverständniserklärung.

Entstandene Aufnahmen werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der verbandlichen Jugendarbeit genutzt. Es werden keine Bilder veröffentlicht, die die Abgebildeten in einer unangebrachten Art und Weise darstellen.

8. Datenschutzhinweise

Der Schutz der personenbezogenen Daten wird gewahrt. Es gelten die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Bezirkslager „Oberlymp“ gelten die folgenden Teilnahmebedingungen, die von den gesetzlichen Vertretern minderjähriger Teilnehmenden anzuerkennen sind. Für volljährige Teilnehmende gelten die Bedingungen analog.

  1. Ich habe die Einladung für das Bezirkslager „Oberlymp“ zur Kenntnis genommen und bin mit der Teilnahme meines Kindes einverstanden.
  2. Sollten bei meinem Kind und bei den mit diesem in einer Wohngemeinschaft lebenden Personen in den letzten 2 Wochen vor Beginn des Lagers oder zum Lagerbeginn selbst Krankheiten mit Infektionsgefahr oder Anzeichen für solche Krankheiten auftreten, so verpflichte ich mich, mein Kind nicht oder nur nach Rücksprache mit einem Arzt und der Lagerleitung auf das Lager mitzuschicken. In allen unklaren Fragen wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr oder Erregerausscheidung nach abgeklungener Infektionskrankheit verpflichte ich mich, für eine rechtzeitige Klärung bei einem Arzt oder dem Gesundheitsamt zu sorgen und die Lagerleitung zu informieren.
  3. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind an eventuell stattfindenden sport­lichen Veranstaltungen, wie Schwimmen, Kanu fahren, Rad fahren und größeren – auch mehrtägigen – Wanderungen teilnimmt. Körperliche Schäden oder Mängel, die eine Teil­nahme an bestimmten Programmpunkten nicht erlauben, teile ich bei der Anmeldung mit.
  4. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind entsprechend seinem Alter an angemessenen Unternehmungen im Rahmen des Lagers i.d.R. in Gruppen und nach vorherigen eindeutigen Absprachen teilnimmt. Dazu gehört auch das Verlassen des Veranstaltungsorts (z.B. Lagerplatz) in Kleingruppen ohne Aufsicht sowie die Gewährung von Freizeit ohne Aufsicht.
  5. Falls eine ärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird die Lagerleitung unverzüglich Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen. Sind diese nicht erreichbar, liegt es im Ermessen der Lagerleitleitung bzw. des behandelnden Arztes, Entscheidungen über die notwendige ärztliche Versorgung zu treffen.
  6. Ich habe mein Kind darauf aufmerksam gemacht, dass es die bestehende Hütten- bzw. Lagerordnung, sowie die Anordnungen der DPSG und ihrer Mitarbeiter/innen zu befolgen hat. Mir ist bekannt, dass grobe Verstöße einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen können und die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Rückreise nach Hause) zu meinen Lasten gehen.
  7. Bei der Rückkehr werde ich oder eine von mir dazu ermächtigte Person mein Kind abholen. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters und ihrer Mitarbeitenden endet somit an dem von der DPSG angegebenen Treffpunkt.
  8. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für Schäden, die mein Kind verursacht, selbst aufkommen muss, sofern sie nicht durch die Sammelversicherung der DPSG gedeckt werden.
  9. Ich nehme zur Kenntnis und informiere mein Kind, dass die Jugendschutzbestimmungen (Nikotin, Alkohol, Ausgehzeiten etc.) eingehalten werden.
  10. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Vereinbarung über die Nutzung von Foto- / Videoaufnahmen

Zwischen dem Veranstalter und der zum Bezirkslager „Oberlymp“ angemeldeten Person wird folgende Nutzungsvereinbarung für Fotografien und Videos getroffen:

  1. Es wird zugestimmt, dass von der Person Aufnahmen erstellt und dem DPSG-Bezirksverband unentgeltlich zum Zwecke der Berichterstattung in Medien, zur Werbung und zur Verwendung nach Ziffer 2 zur Verfügung gestellt werden.
  2. Für die Nutzung wird keine inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzung für folgende Zwecke wird uneingeschränkt zugestimmt:
  • Veröffentlichung in den Medien des Verbandes (z.B. Zeitschrift, Newsletter)
  • Veröffentlichung in der Presse und in Medien von Sponsoren zum Zweck der Bericht­erstattung über das Lager (z.B. Pressefotos)
  • Veröffentlichung im Internet (z.B. auf den Homepages des Verbandes oder den Auftritten des Verbandes in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube, Twitter etc.))
  • Veröffentlichung in Werbemedien des Verbandes (z.B. Flyer/Plakate)
  1. Die/der Fotografierte/Gefilmte stimmt einer Nutzung ihres/seines Fotos/Films zur Nutzung innerhalb von Fotomontagen unter Entfernung oder Ergänzung von Bildbestandteilen bzw. Verfremdung (keine Entstellung) der Originalaufnahmen zu.
  2. Ein Anspruch auf eine Nutzung im Sinne der Ziffern 1 und 2 wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Der/die Fotografierte/Gefilmte kann beim DPSG-Bezirksverband Oberland die Art der Bild-Nutzung jederzeit erfragen.
  3. Die/der Fotografierte/Gefilmte überträgt dem Fotografen alle zur Ausübung der Nutzung gem. Ziffer 2 notwendigen Rechte an den erstellten Fotografien und Filmen. Er/Sie gestattet die Weitergabe dieser Rechte ausschließlich zur Erfüllung der in Ziffern 1 und 2 genannten Zwecke.
  4. Der Name der/des Fotografierten/Gefilmten wird im Sinne des Datenschutzes nicht ver­öffentlicht. Eine Weitergabe zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung findet nicht statt.
  5. Ein Honorar für die Fotografien und Filme wird vom DPSG-Bezirksverband Oberland nicht gezahlt.
  6. Eine Veränderung an dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Vereinbarung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Fotos/Videos können unter Umständen nicht gelöscht werden.
  7. Mit der Zustimmung gebe ich mein Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten, die durch das Fotografieren, Filmen und Speichern entstehen. Ferner willige ich hiermit ein, dass die Zustimmung aufbewahrt und dokumentiert werden darf.

Datenschutzerklärung

Zur Durchführung der Veranstaltung erheben, speichern und verarbeiten wir bei der Anmeldung personenbezogene Daten der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigter. Für diese Daten gelten die folgenden Hinweise zur Datenverarbeitung:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung seiner in der Satzung der DPSG aufgeführten Zwecke und Aufgaben:

  • Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen)
  • Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos)
  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern)
  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen)
  • Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie)
  • Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie)

Die Erhebung dieser Daten erfolgt:

  • zur Durchführung der Veranstaltung und Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen
  • zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern
  • zur Kontaktaufnahme mit gesetzlichen Vertretern im Notfall
  • zur Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes

Die Datenverarbeitung ist zu den genannten Zwecken erforderlich.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Die Folgenden Daten werden zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergegeben:

  • Namen der Teilnehmer sowie Adress- und Geburtsdaten zur Beantragung von Zuschüssen an staatliche Stellen (z.B. Landesjugendring)
  • Fotografien und Videos zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit an Presse und Online-Medien (inklusive Anbieter mit Geschäftssitz im Ausland)

Eine Übermittlung persönlicher Daten an weitere Dritte findet nicht statt.

4. Betroffenenrechte

Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter haben das Recht auf:

  • Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung
  • Berichtigung der Daten im Falle der Unrichtigkeit
  • Löschung und Sperrung der Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

5. Widerspruchsrecht

Sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß § 6 Abs. 1 lit. g KDG verarbeitet werden, haben Mitglieder das Recht, gemäß § 23 Abs. 1 KDG Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an die Kontaktdaten des Veranstalters.