Ab 2026 können Zuschüsse für pädagogische Betreuer aus dem Landesjugendplan nur noch für ausgebildete Leitende beantragt werden. Am einfachsten lässt sich das über die Juleica nachweisen. Neben den zahlreichen anderen Vorteilen also ein guter Grund, die Jugendleiter*innen-Card zu beantragen. Hier findet ihr eine eine einfache Anleitung für den Antrag:
Voraussetzungen
Für den Antrag der Juleica gelten folgende Voraussetzungen:
- aktive Leitungstätigkeit
- Leiterausbildung (Modulkurs, Kurspaket, Juleica-Grundkurs o.ä.) oder pädagogische Berufsausbildung/Studium
- Präventionsschulung
- Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre als sein sollte
Ausnahme für „alte“ Ausbildungen
Normalerweise muss die Juleica zeitnah nach der Leiterausbildung beantragt werden. Durch eine Ausnahmeregelung des Landesjugendrings ist es aber bis Ende 2024 möglich, auch mit länger zurückliegenden Ausbildungen die Juleica zu beantragen. Dafür müssen alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen und zusätzlich – wie bei der Verlängerung der Juleica – innerhalb der letzten drei Jahre Fortbildungen zur Auffrischung im Umfang von 8 Stunden besucht worden sein (die Präventionsschulung kann hierbei gleichzeitig Teil der Auffrischung sein).
Fortbildungsangebote (nicht nur) für die Juleica
Euch fehlen Fortbildungsstunden zur Beantragung oder Verlängerung der Juleica? Wir haben für euch eine Übersicht von Online-Kursen aus dem Angebot des Studienzentrum für evangelische Jugendarbeit in Josefstal e.V. zusammengestellt, die sich für die Juleica-Auffrischung eignen. Die Kurse sind kostenlos abrufbar und man bekommt bei Abschluss ein Zertifikat, das ihr für den Juleica-Antrag nutzen könnt (dafür muss man sich anmelden und seinen Namen im Profil eintragen).
Das Angebot umfasst zahlreiche Themen der Jugendarbeit, in denen ihr euch fortbilden könnt. Welche Module wir euch empfehlen können und von welchen wir eher abraten, findet ihr in dieser Übersicht: