Versammlungen in der Pandemiezeit
Update (13.01.21): Mit den Verschärfungen des Lockdowns sind nach §1b (1) CoronaVO Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Stammes- und Bezirksversammlungen können deshalb vorerst nur als digitale Versammlung abgehalten werden. Nach §20 der DPSG-Satzungen der Stammes- und Bezirksebene müssen die Versammlungen einmal im…
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