Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg
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DPSG Rottenburg-Stuttgart

Änderung des Verbandsnamens

vor 2 Monaten

Mit Beschluss der DPSG-Bundesversammlung 2024 wurde zum 1. Juni 2025 der Name unseres Verbandes geändert. Statt „Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg“ heißen wir ab sofort „Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg“. Mit dem eingefügten „*innen“ tragen wir damit unsere Offenheit für Menschen aller Geschlechtsidentitäten auch in unserem Verbandsnamen nach außen.

Die Abkürzung DPSG und das Logo unseres Verbandes bleiben unverändert. Nur dort, wo der Name ausgeschrieben wird, muss künftig auf die neue Schreibweise geachtet werden. (Übrigens: Das „Sankt“ in unserem Namen wird schon immer voll ausgeschrieben und nie abgekürzt 🙂 )

Der 1. Juni, seit dem die Satzungsänderung für den gesamten Verband (also auch alle Diözesanverbände, Bezirke und Stämme) gilt, ist dabei kein harter Stichtag. Im Sinne der Nachhaltigkeit dürfen – und sollen! – alte Materialien und Drucksachen weiter verwendet werden. Wundert euch also nicht, wenn ihr auch zukünftig den bisherigen Namen auf Arbeitshilfen, Kluftaufnähern oder Flyern seht. Auch auf digitalen Plattformen – Websites, Social Media, Mailsignaturen… – wird die Anpassung Schritt für Schritt erfolgen.

Der Logogenerator auf der Website der Bundesebene ist leider noch nicht für den neuen Namen bereit. Wenn ihr Unterstützung bei der Abänderung oder Digitalisierung eurer Stammeslogos braucht, hilft euch das Diözesanbüro aber gerne weiter.

Was bedeutet das für uns als Stamm oder Bezirk?

Für alle weiteren Fragen hat die AG Satzungsfragen des Bundesvorstands ein FAQ zusammengestellt:

Mitglieder der Bundesversammlung haben sich zusammengetan und fristgerecht einen Antrag zur Änderung des Namens gestellt. Während der Bundesversammlung entstanden Initiativanträge zum selben Thema, die wie der ursprüngliche Antrag intensiv beraten wurden. Letztlich beschloss die Bundesversammlung mit einer notwendigen 2/3-Mehrheit den ursprünglichen Antrag A17 zur Änderung des Verbandsnamens in Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg. In der Begründung zu Antrag A17 ist auch erläutert, inwiefern sich die Antragsteller*innen mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob auch andere gegenderte Varianten des Verbandsnamens infrage kommen.

Alle Anträge und Ergebnisse sind öffentlich auf versand.bv.dpsg.de im Ordner der 93. Bundesversammlung 2024 nachzulesen.

Wenn der Verbandsname im Namen eures Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes auftaucht, ändert sich mit der Namensänderung der DPSG ab der Bundesversammlung 2025 auch dieser Name.
Beispiel:

Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Stamm / Bezirk / Diözesanverband Baden-Powell

ändert sich in

Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg Stamm / Bezirk / Diözesanverband Baden-Powell

Taucht der Verbandsname nicht im Namen eures Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes auf oder nutzt ihr nur die Abkürzung „DPSG“ im Namen, dann ändert sich ab Bundesversammlung 2025 nichts.
Beispiel:

DPSG Stamm / Bezirk / Diözesanverband Baden-Powell

bleibt

DPSG Stamm / Bezirk / Diözesanverband Baden-Powell

Stämme, Bezirke und Diözesanverbände sind im Ursprung nicht-eingetragene Vereine. Das heißt, sie sind erstmal nicht beim Amtsgericht o. ä. gemeldet. Sie müssen also weder den neuen Verbandsnamen noch den neuen Namen des Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes „amtlich anmelden“. Die Änderung des Verbandsnamens und des Namens des Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes ist auch so gültig.

Die Änderung geschieht ab der Bundesversammlung 2025 für alle automatisch und der neue Verbandsname kann in der Kommunikation mit den Mitgliedern, Eltern, usw. einfach direkt verwendet werden.

Wir gehen davon aus, dass ab der Bundesversammlung 2025 dann von allen nach und nach der neue Verbandsname verwendet wird.

Wenn der Verbandsname nicht im Namen eures Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes auftaucht oder ihr nur die Abkürzung DPSG im Namen nutzt, dann müsst ihr nichts tun.

Nur wenn ihr die ausgeschriebene Form im Namen des Stammes / Bezirks / Diözesanverbandes bisher verwendet habt, empfehlen wir euch, allen Außenstehenden die Änderung mitzuteilen, mit denen ihr geschäftlich oder amtlich regelmäßig zu tun habt. Das können Banken, Jugendämter und Finanzämter sein. Dazu reicht eine kurze E-Mail oder ein Brief. Wenn ein Nachweis verlangt wird, werdet ihr, bald nachdem die Namensänderung wirksam geworden ist, auf dpsg.de die geänderte Satzung der Stammesebene herunterladen können. In der ist dann der neue Name aufgeführt.

Für manche Untergliederungen ergeben sich weitere Fragen, weil sie die Gemeinnützigkeit anerkannt haben oder einen Rechtsträger / Förderverein haben. Diese Fragen klären wir weiter unten.

Folgendes ist zu beachten, sollten die Rechtsträger, Fördervereine o. ä. in ihren Satzungen (1) oder im eigenen Vereinsnamen die Langfassung der DPSG verwenden (2):

(1) In den Rechtsträger- oder Fördervereinssatzungen (oder ähnliche) gibt es in der Regel eine Stelle, die den Bezug zwischen Stamm und Verein und ggf. auch dem Verband im Allgemeinen herstellt. Dort kann der Verbandsname in der Langfassung erwähnt sein. Beispiel:

Der Förderverein St. Georg e. V. unterstützt den Stamm Baden-Powell in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg.

Sollte dies der Fall sein, müsst ihr nicht sofort die Rechtsträger- oder Fördervereinssatzung ändern. Der Verweis bezieht sich auf den jeweiligen Stamm / Bezirk / Diözesanverband und der selbst hat sich nicht geändert, sondern nur dessen Name und der auch nur geringfügig. Es wird weiterhin klar verständlich bleiben, welcher Rechtsträger oder Förderverein bzw. welcher Stamm gemeint ist. – Langfristig solltet ihr trotzdem die Erwähnung des alten Namens der DPSG aus euren Förder- und Rechtsträgervereinssatzungen entfernen.

(2) Es kann auch sein, dass eure Rechtsträger, Fördervereine o. ä. in ihren eigenen Vereinsnamen die DPSG in Langfassung erwähnen. Beispiel:

Förderverein der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg Stamm Baden-Powell e. V.

Wir freuen uns, wenn die Förder- und Rechtsträgervereine ggf. auch ihren eigenen Namen anpassen, soweit deren Name den Verbandsnamen in Langfassung aufgreift. Grundsätzlich besteht zur Namensänderung des Namens der Rechtsträger, Fördervereine o. ä. aber kein Zwang. Hier gilt ähnliches wie unter (1), hinzu kommt außerdem, dass der Beschluss der Bundesversammlung in keiner Weise die Untergliederungen dazu auffordert, die Namensänderung auch in den Namen ihrer Rechtsträger, Fördervereine o. ä. umzusetzen.

 

Satzungsänderungen von eingetragenen Vereinen müsst ihr beim Vereinsregister des Amtsgerichts anmelden. Die Anmeldung schreibt ein Notar für euch. Wir empfehlen euch, damit zu warten bis es zum Beispiel einen Personalwechsel im Vereinsvorstand gibt, da für den neuen Vorstand ohnehin mit notarieller Hilfe eine Änderung der Registereintragung beim Amtsgericht angemeldet werden muss. Solange zu warten ist in der Regel kein Problem und nicht selten gelebte Praxis.

Sucht vielleicht auch einfach euren Verein auf www.handelsregister.de und prüft, ob euer aktueller Vorstand richtig im Register eingetragen ist. Vielleicht ergibt sich dann ohnehin der Weg zum Vereinsregister des Amtsgerichts, um dies zu aktualisieren.

Nein. Dabei ist es egal, ob ihr einen Rechtsträger habt oder nicht. Die Gemeinnützigkeit wird einem konkreten Förder- oder Rechtsträgerverein oder Stamm / Bezirk / Diözesanverband erteilt und dessen Identität ändert sich nicht. Auch der steuerbegünstigte Zweck hat sich nicht geändert. Insofern hat die Namensänderung keinerlei Auswirkungen. Zwar solltet ihr das Finanzamt sicherheitshalber trotzdem auf den neuen Namen hinweisen; aber selbst, wenn ihr das nicht tut, ist die Änderung so gering, dass ihr keine Nachteile zu befürchten haben solltet (siehe auch (1) unter der Frage zuvor).

Die DPSG empfiehlt allen ihren Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden, alle vorhandenen Waren mit dem Namen weiterzuverwenden bzw. aufzubrauchen und erst bei einer Neubeschaffung bzw. Erneuerung den neuen Verbandsnamen zu verwenden, um keine Ressourcen unnötig zu verschwenden. So lautet es auch im Beschluss im Bezug auf Artikel, Druckerzeugnisse usw. des Bundesverbandes: Auch der Bundesverband wird Bestände mit dem alten Verbandsnamen erst aufbrauchen, ehe diese um den neuen Verbandsnamen aktualisiert werden.

Auf Internetseiten, Briefen, Lageranmeldungen und ähnlichem wiederum empfehlen wir euch, den neuen Verbandsnamen in Zukunft zu verwenden.

Logos und Grafiken der DPSG wird es nach der Bundesversammlung 2025 auf dpsg.de zum Download geben.

Hier findet ihr die FAQ nochmal zusammengefasst als pdf-Download: FAQ Namensänderung AG Satzungsfragen

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